Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion zum Finanzausgleichsgesetz

30.10.2014

Neue Perspektiven für Städte und Gemeinden

Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion, Manfred Christiansen, erklärt zum gestern (29. Oktober 2014) veröffentlichten Änderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion zum Finanzausgleichsgesetz:

"Die CDU-Kreistagsfraktion begrüßt den Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs. Die CDU-Landtagsfraktion will die FAG-Reform auf eine solide Datenbasis stellen und das zurzeit angewandte FAG bis zum 31. Dezember 2017 weiterlaufen lassen. Die kommunale Familie braucht im Finanzbereich Transparenz und eine nachvollziehbare Behandlung ihrer kommunalen Finanzbelange.

Das von der Landesregierung vorgelegte Papier zur Neuordnung des FAG hat vor Ort bei vielen Kopfschütteln hervorgerufen. Mit der einseitigen Belastung gerade vieler Landkreise und kleiner Kommunen muss jetzt endgültig Schluss sein. Die von der Union angeregte Sonderkonsolidierungshilfe in Höhe von 36 Millionen Euro wird besonders den unterfinanzierten Städten helfen.Es wäre im Interesse des Landes, wenn dieser Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion eine breite Mehrheit im Landtag findet“, betonte Christiansen abschließend.